AGB der Tanzschule Geiger GmbH
Begriffserklärung
Kurse mit Einmaligem Honorar: Kurse mit einem festgelegten Start- und Enddatum, die einmalig bezahlt werden. Beispiele hierfür sind:
- Grundkurse
- Aufbaukurse
- Discofoxkurse
- Salsa & Bachatakurse
- Hochzeitskurse
- West Coast Swing Kurse
- Spezialkurse
Kurse mit Monatlichem Beitrag: Kurse ohne festgelegtes Start- und Enddatum, die ganzjährig stattfinden. Der Einstieg ist wöchentlich oder in einem bestimmten Rhythmus möglich. Beispiele hierfür sind:
- Tanzkreise
- Medaillenkreise
- Jugendclub
- Line Dance
- Discofox-Club
- Salsa-Club
- Club Agilando
- West-Coast-Swing-Club
- Solotanzgruppen (z.B. Hip-Hop, Jazz, Burlesque)
- Fitnesskurse (z.B. Zumba, Jumping-Fitness-Kurse, Tabata)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei der Tanzschule Geiger GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines bei der Tanzschule Geiger GmbH gebuchten Kurses zur Teilnahme an den in §2 und §3 aufgeführten Kursen berechtigt sind.
§2 Kurse mit Monatlichem Beitrag
Vertragspartner / Tanzpartner/in / Kursteilnehmer/in: Die als Vertragspartner auftretende Person ist Inhaber dieses Vertrages. Das Recht zur Kursteilnahme begrenzt sich auf den Vertragspartner sowie den/die angegebene/n Tanzpartner/in und kann nicht an Dritte abgetreten werden. Dem/Der Tanzpartner/in entstehen keine eigenen Ansprüche aus diesem Vertrag. Weicht der Kursteilnehmer vom Vertragspartner ab, tritt dieser das Recht zur Kursteilnahme nach §2 an den Kursteilnehmer ab. Der Vertragspartner ist in diesem Falle nicht berechtigt, an den Leistungen der Tanzschule nach §2 teilzunehmen. Alle Choreografien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung kann die Tanzschule den Vertrag fristlos kündigen, Schadensersatz und Unterlassung fordern.
2.1 Leistungen der Tanzschule Geiger GmbH
Die Tanzschule bietet dem Vertragspartner/Kursteilnehmer mindestens 30 Unterrichtseinheiten je Tanzschuljahr(September bis August) und je Kurs an. Die einzelnen Kurse finden in der Regel einmal pro Woche und nicht an Feiertagen und nicht in den gesetzlichen Ferienzeiten des Landes Baden-Württemberg / Bayern statt. Sollten Unterrichtseinheiten von der Tanzschule abgesagt werden, besteht, solange 30 angebotene Unterrichtseinheiten je Tanzschuljahr nicht unterschritten werden, kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattungen für vom Vertragspartner/Kursteilnehmer nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten.
a. Paartanzvertrag: Beinhaltet Medaillenkreise, Tanzkreise, Jugendclub und Lateinformation. Ausgeschlossen sind alle Kurse mit Einmaligem Honorar sowie Solotanz- & Fitnesskurse.
b.Social Dance: Beinhaltet Jugendclub sowie Line Dance, Discofox-Club, Salsa-Club, Club Agilando und West-Coast-Swing-Club. Ausgeschlossen sind alle Kurse mit Einmaligem Honorar sowie Solotanz- & Fitnesskurse.
c.Solotanz & Fitness:
- 1x Pass: Teilnahme an Solotanzgruppen (Hip-Hop, Jazz, Burlesque etc.) und Fitnesskursen (Zumba, Jumping-Fitness-Kurse, Tabata etc.) einmal pro Woche. Die Teilnahme an Jumping-Fitness-Kursen ist nur mit Platzreservierung in unserer "Tanzschule Geiger Community" möglich. Ansonsten kann kein Platz garantiert werden. Ausgeschlossen sind alle Paartanzangebote.
- 2x Pass: Teilnahme an Solotanzgruppen (Hip-Hop, Jazz, Burlesque etc.) und Fitnesskursen (Zumba, Jumping-Fitness-Kurse, Tabata etc.) zweimal pro Woche. Die Teilnahme an Jumping-Fitness-Kursen ist nur mit Platzreservierung in unserer "Tanzschule Geiger Community" möglich. Ansonsten kann kein Platz garantiert werden. Ausgeschlossen sind alle Paartanzangebote.
- FitnessFlat: Teilnahme an allen Fitnesskursen der Tanzschule Geiger GmbH. Ausgeschlossen sind Kurse mit Einmaligem Honorar sowie alle Solotanzgruppen und Paartanzkurse mit Monatlichem Beitrag.
- Fullpass: Teilnahme an allen Kursen der Tanzschule Geiger GmbH. Die Teilnahme an Jumping-Fitness-Kursen ist nur mit Platzreservierung in unserer "Tanzschule Geiger Community" möglich. Ansonsten kann kein Platz garantiert werden. Das Zustandekommen von Paartanzkursen mit Einmaligem Honorar wird nicht garantiert. Sind in einem Tanzkurs weniger als 3 Paare oder 6 Personen angemeldet, behält sich die Tanzschule das Recht vor, diesen abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf anteilige oder gesamte Beitragsrückerstattung.
- 4 10er-Karten: 10er-Karten sind ausschließlich für Fitnesskurse buchbar und nach Erwerb für 6 Monate gültig. Sie können nicht an Dritte übertragen werden.
§3 Kurse mit Einmaligem Honorar
- Grund-, Aufbau- & Kurzkurse (Disco Fox, Hochzeitskurs, Salsa & Bachata etc.)
Die Teilnahme an Kursen mit Einmaligem Honorar ist nur mit vorab erfolgter Anmeldung möglich. Diese kann schriftlich über die von der Tanzschule bereitgestellten Anmeldeformulare, telefonisch oder über unsere Webseite erfolgen und wird nach Bestätigung der Tanzschule gültig. Das Honorar ist vor Kursbeginn zu bezahlen. Erfüllungsort und Ort der Zahlung des Honorars ist der Sitz der Tanzschule. Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. - Schülertanzkurse
Die Teilnahme an Schülertanzkursen mit einem Abschlussball ist nur mit vorab erfolgter Anmeldung möglich. Diese kann schriftlich über die von der Tanzschule bereitgestellten Anmeldeformulare, telefonisch oder über unsere Webseite erfolgen und wird nach Bestätigung der Tanzschule gültig. Eine paarweise Anmeldung wird empfohlen. Für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen übernimmt die Tanzschule keine Garantie. Abmeldungen sind nur in Textform, per Post oder E-Mail bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € fällig. Danach wird das volle Honorar fällig. Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Erfüllungsort und Ort der Zahlung des Honorars ist, solange nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz der Tanzschule.
Die Kurse finden in der Regel einmal pro Woche und nicht an Feiertagen und nicht in den gesetzlichen Ferienzeiten der Länder Baden-Württemberg/Bayern statt. Der Vertragspartner/Kursteilnehmer kann an von der Tanzschule angebotenen Parallelkursen teilnehmen. Sollten Unterrichtseinheiten von der Tanzschule abgesagt werden, besteht, solange die Tanzschule eine Ausweichmöglichkeit in einem Parallelkurs anbietet, kein Anspruch auf Rückerstattung. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für vom Vertragspartner/Kursteilnehmer nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten. - Zusätzliche Bestimmungen für Kurse mit Einmaligem Honorar
Das Kursprogramm beinhaltet das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Kursen für Schüler ist ein paarweises Erscheinen notwendig. In Kursen für Schüler kann es zu großen Missverhältnissen zwischen Männern und Frauen kommen. Die Tanzschule übernimmt keine Garantie für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen. Bei geringer Kursbelegung behält sich die Tanzschule vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit die Räumlichkeiten sowie die Tanzlehrer zu ändern. Bei Kursangeboten für erwachsene Paare ist ein paarweises Erscheinen notwendig. Die Anmeldung zu den Paarkursen kann getrennt erfolgen. Die Tanzschule übernimmt keine Garantie für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
Die Tanzschule behält sich vor, Lehrerwechsel, Zusammenlegungen von Kursen, Terminänderungen sowie Saalverlegungen vorzunehmen. Des Weiteren kann im Einzelfall eine Teilnahme aus besonderen Gründen wie Ausschöpfung der Raumkapazitäten abgelehnt werden. Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Im Falle eines unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignisses, insbesondere einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Schließung, kann der Tanzunterricht ersatzweise online stattfinden. Insgesamt darf die Anzahl von 30 Unterrichtseinheiten je Tanzschuljahr jedoch nicht unterschritten werden.
§ 5 Laufzeit
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit geschlossen.´
§ 6 Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung muss in Textform per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Mündliche Kündigungen werden nicht entgegengenommen und bearbeitet.
§ 7 Zahlung / Beiträge
Die monatlichen Kursbeiträge sowie die Kurshonorare für in sich abgeschlossene Kurse verstehen sich pro Person und sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühren. Der Beitrag für Kursteilnehmer unter 13 Jahren wird der gewählten Laufzeit entsprechend ermäßigt. Im Folgemonat des 13. Geburtstags des Kursteilnehmers wird der Beitrag automatisch und ohne Vorankündigung an den regulären Beitrag der gewählten Laufzeit angepasst. Die Zahlung der monatlichen Gebühren erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren. Der Beitrag wird am ersten jeden Monats im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto zum ersten eines Monats gedeckt ist. Stornogebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wird ein unberechtigter Widerspruch erhoben, so gehen die anfallenden Kosten (Bankgebühren) sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu Lasten des Vertragspartners. Offene Beiträge können auch nach Wirksamwerden einer Kündigung eingezogen werden. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Geiger GmbH berechtigt, die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich abzumelden. In diesem Falle ist die Tanzschule Geiger GmbH berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§ 8 Automatische Preissteigerung und Sonderkündigungsrecht
Die Tanzschule Geiger GmbH erhöht die Mitgliederpreise jährlich zum 1. September eines Jahres um 2%. Diese Preiserhöhung wird dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
§ 9 Haftung
Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzschule Geiger GmbH erfolgen auf eigene Gefahr. Die Tanzschule Geiger GmbH haftet nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann; bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit.
§ 10 Von der Tanzschule organisierte Events
- Events in der Tanzschule
Die Tanzschule Geiger GmbH organisiert regelmäßig Events wie Tanz in den Mai, Weihnachtsfeiern, Tanzpartys und ähnliche Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Events erfolgt auf eigene Gefahr. Für diese Events können zusätzliche Kosten anfallen, die in der jeweiligen Eventankündigung angegeben werden. Eine Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen, es sei denn, das Event wird von der Tanzschule abgesagt. - Events in auswärtigen Räumen
Die Tanzschule Geiger GmbH organisiert auch Events in auswärtigen Räumen wie Abschlussbälle und externe Tanzpartys. Die Teilnahme an diesen Events erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Auch für diese Events können zusätzliche Kosten anfallen, die in der jeweiligen Eventankündigung angegeben werden. Eine Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen, es sei denn, das Event wird von der Tanzschule abgesagt.
§ 11 Datenschutz
Die Tanzschule Geiger erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Vertragspartnern oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen sowie ihrer Internetseiten erhält. Die Tanzschule Geiger nutzt diese Informationen über die Vertragspartner, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services der Tanzschule Geiger anzubieten. Genaue Informationen zum Datenschutz sind unserer Datenschutzbestimmung zu entnehmen.
§ 12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Tanzschule Geiger ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Vertragspartners sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser AGB nur zulässig, wenn diese für den Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule Geiger zumutbar ist. Die Tanzschule Geiger wird dem Vertragspartner in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Vertragspartner kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzschule Geiger; Pfannenstiel 21, 88214 Ravensburg widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule Geiger den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
§ 13 Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-Mail oder Telefax
Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner die Tanzschule Geiger, Pfannenstiel 21, 88214 Ravensburg, In der Grub 28, 88131 Lindau, Tel: (0751) 54050; (08382) 4994, Fax: (0751) 54030; (08382) 25378, verwaltung@tanzschulen-geiger.de, www.tanzschulen-geiger.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Vertragspartner alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Vertragspartner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistungen (Tanzstunden) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Vertragspartner uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese Klausel eine Lücke enthalten sollte.
