AGB der Tanzschulen Geiger
1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei den Tanzschulen Geiger, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines bei den Tanzschulen Geiger gebuchten Kurses zur Teilnahme der in §5 aufgeführten Tanzkurse berechtigt sind.
2 Vertragspartner/in / Tanzpartner/in / Kursteilnehmer/in
Die als Vertragspartner auftretende Person ist Inhaber dieses Vertrages. Das Recht zur Kursteilnahme begrenzt sich auf den Vertragspartner sowie den/die angegebene/n Tanzpartner/in und kann nicht an Dritte abgetreten werden. Dem/Der Tanzpartner/Tanzpartnerin entstehen keine eigenen Ansprüche aus diesem Vertrag. Weicht der Kursteilnehmer vom Vertragspartner ab, tritt dieser das Recht zur Kursteilnahme nach §3 an den Kursteilnehmer ab. Der Vertragspartner ist in diesem Falle nicht berechtigt an den Leistungen der Tanzschule nach §3 teilzunehmen. Alle Choreografien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung kann die Tanzschule den Vertrag fristlos kündigen, Schadensersatz und Unterlassung fordern.
3 Leistungen der Mitgliederverträge der Tanzschule Geiger
Paartanzvertrag
Gesellschaftstanzvertrag: Grund- Aufbaukurse / Medaillenkreise / Tanzkreise: Alle in der Tanzschule angebotenen Grundkurse sowie Aufbaukurse sowie Medaillenkreise sowie Ausgeschlossen sind Disco Fox, Salsa oder sonstigen Kurzkurse, Solotanzkurse sowie Fitnesskurse der Tanzschule.
Social Dance Vertrag: 1x pro Woche Unterricht im vom Vertragspartner gewählten Kurs z.B. Jugendclub, Linedance, Disco Fox Club, Salsa Club, Club Agilando oder Burlesque. Die Kombination dieser Kurse ist nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen sind Grund-, Aufbaukurse, Disco Fox, Salsa oder sonstigen Kurzkurse, Solotanzkurse sowie Fitnesskurse der Tanzschule.
Dance-Fitness Vertrag
Dance & Fitness Mitgliedschaft mit Jumping / Studenten: Alle angebotenen Hip-Hop-(ausgeschlossen der Meisterschafts Gruppen) sowie alle angebotenen Fitnesskurse, Line Dance, Kindertanz-Gruppen sowie alle angebotenen Jumping-Stunden, sofern eine Voranmeldung einer Stunde über unsere KudenAPP erfolgt ist. Erfolgt keine Voranmeldung über unsere KundenAPP zu einer Jumping Stunde, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Ausgeschlossen sind alle Paartanzangebote.
Dance & Fit Mitgliedschaft ohne Jumping: Alle angebotenen Hip-Hop-(ausgeschlossen der Meisterschafts Gruppen) sowie alle angebotenen Fitnesskurse (ausgeschlossen Jumping), Line Dance- und Kindertanz-Gruppen. Ausgeschlossen sind alle Paartanzangebote.
Gesellschaftstanzvertrag
Grund- Aufbaukurse / Medaillenkreise / Tanzkreise: Alle in der Tanzschule angebotenen Grundkurse sowie Aufbaukurse sowie Medaillenkreise sowie Ausgeschlossen sind Disco Fox, Salsa oder sonstigen Kurzkurse, Solotanzkurse sowie Fitnesskurse der Tanzschule.
Social Dance Vertrag
1x pro Woche Unterricht im vom Vertragspartner gewählten Kurs z.B. Jugendclub, Linedance, Disco Fox Club, Salsa Club, Club Agilando oder Burlesque. Die Kombination dieser Kurse ist nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen sind Grund-, Aufbaukurse, Disco Fox, Salsa oder sonstigen Kurzkurse, Solotanzkurse sowie Fitnesskurse der Tanzschule.
Meisterschaft Gruppe/n:
Beinhaltet die Angebotenen Trainings zur Teilnahme an den Meisterschaften im Solotanzbereich. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer Meisterschaft. Startgebühren, Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten, die bei einer Teilnahme an einer Meisterschaft anfallen, sind nicht im Monatsbeitrag inkludiert und müssen von jedem Teilnehmer an der jeweiligen Meisterschaft selbst getragen werden. Zusätzlich kann an allen angebotenen Hip-Hop-, Jazz-, Burlesque-, Breakdance-, Zumba-, Line Dance-, Kindertanz-Gruppen sowie alle angebotenen Jumping Stunden, sofern eine Voranmeldung einer Stunde über unsere KundenAPP erfolgt ist, teilgenommen werden. Erfolgt keine Voranmeldung über unsere KundenAPP zu einer Jumping Stunde, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Ausgeschlossen sind alle Paartanzangebote.
VIP Vertrag
Der Vertragspartner kann sich und seine/n Tanzpartner/in an allen in der Tanzschule angebotenen Tanzkursen anmelden und bei Zustandekommen teilnehmen. Das Zustandekommen der einzelnen Kursangebote wird nicht garantiert. Sind in einem Tanzkurs weniger als 3 Paare oder 6 Personen angemeldet, behält sich die Tanzschule das Recht vor, diesen abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf anteilige oder gesamte Beitragsrückerstattung.
Veranstaltungen der Tanzschule können ebenfalls kostenfrei besucht werden. Hiervon ausgeschlossen sind Veranstaltungen in auswärtigen Räumen z.B. Tanzkursabschlussbälle. Bei Veranstaltungen in der Tanzschule können Unkostenbeiträge für Essen oder Band zusätzlich berechnet werden.
Die Tanzschule bietet dem Vertragspartner/Kursteilnehmer mindestens 30 Unterrichtseinheiten je Tanzschuljahr (September bis August) und je Kurs an. Die Kurse finden in der Regel einmal pro Woche und nicht an Feiertagen und nicht in den gesetzlichen Ferienzeiten des Landes Baden-Württemberg / Bayern statt. Sollten Unterrichtseinheiten von der Tanzschule abgesagt werden, besteht, solange 30 angebotene Unterrichtseinheiten je Tanzschuljahr nicht unterschritten werden, kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattungen für vom Vertragspartner/Kursteilnehmer nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten.
Die Tanzschule behält sich vor, Lehrerwechsel, Zusammenlegung von jeglichen Kursen, Terminänderungen sowie Saalverlegungen vorzunehmen. Des Weiteren kann im Einzelfall eine Teilnahme aus besonderen Gründen wie Ausschöpfung der Raumkapazitäten abgelehnt werden.
Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Im Falle eines unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignisses, insbesondere einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Schließung, kann der Tanzunterricht ersatzweise online stattfinden. Insgesamt darf die Anzahl von 30 Unterrichtseinheiten je Tanzschuljahr jedoch nicht unterschritten werden.
§4 Vertragslaufzeit / Automatische Verlängerung
Die Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft liegt, wie vom Vertragspartner gewählt, bei 6, 3 oder einem Monat(en). Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 6 oder 3 Monaten verlängert sich der Vertrag, bis eine Kündigung nach §5 eingeht, automatisch um unbestimmte Zeit. In diesem Fall steigt der monatliche Beitrag auf den Betrag der monatlich kündbaren Vertragslaufzeit. Der:Die Vertragspartner:in wird 42 Tage vor Vertragsende hierauf hingewiesen und bekommt die Möglichkeit den Vertrag um weitere 6 oder 3 Monate Preis zu verlängern. In diesem Fall steigt der monatliche Beitrag nicht. Dieser Vorgang erfolgt ausschließlich per E-Mail und automatisiert. Wird die Grundlaufzeit „monatlich kündbar“ gewählt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.
5 Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur in Textform, per Post oder E-Mail, und frühestens zum Ende der gewählten Laufzeit möglich. Die Kündigung muss 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Erst wenn eine Kündigung per E-Mail oder Brief durch unser Büro bestätigt wird, ist die Kündigung gültig. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihre Kündigung auch bei uns angekommen ist. Kündigungen per Post sind ausschließlich an die Geschäftsstelle, In der Grub 28, 88131 Lindau, sowie die Geschäftsstelle, Pfannenstiel 21, 88214 Ravensburg, zu richten.
6 Zahlung / Beiträge
Die monatlichen Kursbeiträge sowie die Kurshonorare für in sich abgeschlossene Kurse verstehen sich pro Person und sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühren. Der Beitrag für Kursteilnehmer unter 13 Jahren wird der gewählten Laufzeit entsprechend ermäßigt. Im Folgemonat des 13. Geburtstags des Kursteilnehmers wird der Beitrag automatisch und ohne Vorankündigung an den regulären Beitrag der gewählten Laufzeit angepasst. Die Zahlung der monatlichen Gebühren erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren. Der Beitrag wird am ersten jedes Monats im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto zum ersten eines Monats gedeckt ist. Stornogebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wird ein unberechtigter Widerspruch erhoben, so gehen die anfallenden Kosten (Bankgebühren) sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10.-€ zu Lasten des Vertragspartners. Offene Beiträge können auch nach Wirksamwerden einer Kündigung eingezogen werden.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Geiger berechtigt, die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich abzumelden. In diesem Falle ist die Tanzschule Geiger berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
7 Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wir sind berechtigt, die monatlichen Preise anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.
8 Tanzkurse mit einmaligem Honorar
Die Teilnahme an Tanzkursen mit einem festgelegten Start und Enddatum z.B. Kurzkurse, Grund-Aufbaukurse und einem einmalig zu bezahlendem Honorar ist nur mit Vorab erfolgter Anmeldung möglich. Diese kann schriftlich über die von der Tanzschule bereitgestellten Anmeldeformulare, telefonisch oder über unsere Webseite erfolgen und wird nach Bestätigung der Tanzschule gültig. Das Honorar ist vor Kursbeginn zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung bis zum Ende der 3. Kursstunde oder bei Zusendung einer Mahnung ist die Tanzschule berechtigt, einen Mahnzuschlag von 10 € zu verlangen. Erfüllungsort und Ort der Zahlung des Honorars ist der Sitz der Tanzschule. Abmeldungen sind nur in Textform, per Post oder E-Mail, bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet. Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Die Kurse finden in der Regel einmal pro Woche und nicht an Feiertagen und nicht in den gesetzlichen Ferienzeiten des Landes Baden-Württemberg / Bayern statt. Der Vertragspartner: in /Kursteilnehmer: in kann an von der Tanzschule angebotenen Parallelkursen teilnehmen. Sollten Unterrichtseinheiten von der Tanzschule abgesagt werden, besteht, solange die Tanzschule eine Ausweichmöglichkeit in einem Parallelkurs anbietet, kein Anspruch auf Rückerstattung. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für vom Vertragspartner/Kursteilnehmer nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten. Die Tanzschule behält sich vor, Lehrerwechsel, Zusammenlegung von jeglichen Kursen, sowie Saalverlegungen vorzunehmen. Des Weiteren kann im Einzelfall eine Teilnahme aus besonderen Gründen wie Ausschöpfung der Raumkapazitäten abgelehnt werden.
Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Im Falle eines unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignisses, insbesondere einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Schließung, kann der Tanzunterricht ersatzweise online stattfinden.
9 Kursprogramm und -angebot
Das Kursprogramm beinhaltet das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Im Kursprogramm der Schülerkurse können einzelne Kursstufen nicht übersprungen werden. Bei Tanzkursen für Schüler: innen ist ein paarweises Erscheinen notwendig. In Kursen für Schüler kann es zu großen Missverhältnissen zwischen Männern und Frauen kommen. Die Tanzschule übernimmt keine Garantie für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männer und Frauen.
Bei geringer Kursbelegung behält sich die Tanzschule vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen.
Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit die Räumlichkeiten sowie die Tanzlehrer zu ändern.
Bei Kursangeboten für erwachsene Paare ist ein paarweises Erscheinen notwendig. Die Anmeldung zu den Paarkursen kann getrennt erfolgen.
10 Haftung
Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzschulen Geiger erfolgen auf eigene Gefahr. Die Tanzschulen Geiger haften nur für Schäden, soweit ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann; bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit.
11 Datenschutz
Die Tanzschulen Geiger erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Vertragspartnern oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten erhält. Die Tanzschule Geiger nutzt diese Informationen über die Vertragspartner, um die Kundenbeziehung mit den Kunden zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services von der Tanzschule Geiger anzubieten. Genaue Informationen zum Datenschutz sind unserer Datenschutzbestimmung zu entnehmen.
12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Tanzschule Geiger ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Vertragspartners sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschulen Geiger zumutbar ist. Die Tanzschule Geiger wird dem Vertragspartner in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Vertragspartner kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzschule Geiger; Pfannenstiel 21; 88214 Ravensburg widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule Geiger den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
13 Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-Mail oder Telefax
Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab der Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner uns (Tanzschule Geiger, Pfannenstiel 21 88214 Ravensburg; In der Grub 28 88131 Lindau, Tel: (0751) 54050; (08382) 4994, Fax: (0751) 54030; (08382) 25378, verwaltung@tanzschulen-geiger.de, www.tanzschulen-geiger.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Vertragspartner alle Zahlungen, die wir von dem Vertragspartner erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Vertragspartner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistungen (Tanzstunden) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Vertragspartner uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis dahin erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese Klausel eine Lücke enthalten sollte.