Zuschüsse für Kinder & Jugendliche

Zuschüsse für
unsere Tanzkurse

Wir möchten euch dabei unterstützen, euren Kindern die Freude am Tanzen zu ermöglichen. Deshalb informieren wir dich hier über verschiedene Förderprogramme, die Zuschüsse für unsere Tanzkurse bieten. Du kannst Zuschüsse bei Bildung und Teilhabe, der Kinderbrücke Allgäu und der Kinderstiftung Ravensburg beantragen und je nach Programm bis zu 100% der Kursgebühren abdecken lassen.

Unser Ziel ist es, jedem Kind die Chance zu geben, Teil unserer Tanzschule zu sein und die Freude an Bewegung und Musik zu entdecken. Informiere dich hier über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Förderung.

Weiter unten findest du Details der einzelnen Förderprogramme, eine direkte Verlinkung zur jeweiligen Stelle und ggf. auch einen Download der Antragsformulare

Bildung und Teilhabe Ravensburg (Informationen und Antragsformular)

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören

  • Zuschüsse zum Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte, Hort und Tagespflege, Nachhilfeunterricht, Lernmaterial
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten wie zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, Teilnahme an Tagesausflügen und Klassenfahrten, Fahrtkosten für Schüler/innen.

Voraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, wenn sie selbst eine der folgenden Leistungen bekommen:

  • Bürgergeld
  • Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II
  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Ablauf

Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld nach dem SGB II. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag.

Es gibt eine Ausnahme: Für eine zusätzliche Lernförderung (Nachhilfe-Unterricht) benötigen Sie normalerweise einen gesonderten Antrag.

Die Entscheidung des Jobcenters hierzu erhalten Sie in der Regel gesondert, nachdem Sie entsprechende Nachweise vorgelegt haben.

Infoseite des Landkreis Ravensburg

Kinderstiftung Ravensburg (Informationen und Webseitenlink)

Durch das Angebot Chancenschenker erhalten Kinder und Jugendliche eine Förderung für individuelle, immaterielle und außerschulische Aktivitäten in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur. Dies fördert die gesellschaftliche Teilhabe und die persönliche Entwicklung der Einzelnen.


Wer ist antragsberechtigt?

Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und Multiplikator*innen (wie Lehrkräfte, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen) können einen entsprechenden Chancenschenker-Antrag stellen. Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz im Schussental die Sozialleistungen beziehen oder sich im Schwelleneinkommen befinden.

Über einen Gruppenantrag können mehrere Kinder, die an einer Aktion zum Beispiel einem Auslfug teilnehmen möchten, gefördert werden. Dieser Antrag ist für Kooperationspartner der Kinderstiftung, die auch die Voraussetzung für eine Förderung überprüfen können.

Was und wie wird gefördert?

Es werden ausschließlich immaterielle Maßnahmen gefördert (z.B. Mitgliedbeiträge, Turnierteilnahmen oder Unterrichtsstunden). Über die Förderhöhe und den Bewilligungszeitraum entscheidet die Stiftung Kinderchancen Allgäu, je nach Bedürftigkeit der Familie. Dabei werden sowohl die finanzielle Situation als auch die individuelle Lebenssituation berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird und gesetzliche Leistungen, wie das Bildungs- und Teilhabepaket, ebenfalls geprüft werden. Auch Folgeanträge sind möglich.

Die bewilligte Förderung wird direkt an den Förderpartner (z.B. Verein, Musikschule, …) im Rahmen des Chancenschenkers überwiesen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden, daher ist frühzeitige Antragsstellung ratsam. Da dies eine freiwillige Unterstützung darstellt, gibt es keinen Anspruch auf Gewährung.

Ein paar Beispiele:

  • Der jüngste Sohn einer Alleinerziehenden aus Baienfurt nimmt im Sommer an der Ferienfreizeit mit seinen Freunden teil.
  • Mit großer Freude geht ein 8-Jähriger aus Weingarten nun jede Woche zum Sport, seine Eltern kannten Vereinsaktivitäten nicht.
  • Die Familie aus Baindt besucht den Weihnachtszirkus in Ravensburg und verbringt gemeinsam sorgenfreie Stunden in der Adventszeit.
  • Eine 17-Jährige Schülerin mit Fluchterfahrung lässt ihrem Talent in der Ravensburger Kunstschule freien Lauf und erstellt durch Unterrichtstunden und freie Ateliernutzung ein Portfolio ihrer Kunstwerke für den beruflichen Werdegang.

Infoseite der Kinderstiftung Ravensburg

Bildung und Teilhabe Lindau (Informationen und Antragsformular)

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören

Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen für leistungsberechtigte Kinder/Jugendliche mindestens 15 EUR monatlich dafür zur Verfügung, dass sie z. B. einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen und dabei Beiträge oder Kosten für die Ausrüstung anfallen. Das Teilhabebudget kann in begrenztem Umfang angespart werden.


Voraussetzungen

Berechtigt für Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren (außer: Leistungen zur Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten – Altersgrenze dort: 18 Jahre), die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Hinsichtlich der Prüfung der konkreten Leistungsvoraussetzungen für die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.

Infoseite des Landkreis Lindau

Kinderbrücke Allgäu (Informationen und Webseitenlink)

Kindern eine Brücke bauen – Chancengleichheit für alle.

Der Verein Kinderbrücke Allgäu richtet sich direkt an Kinder und deren Familien und unterstützt durch Akuthilfe in Einzelfällen. Sie fördern Institutionen bei der Umsetzung von Projekten und initiieren Präventionsprojekte. Dabei achten sie auf Diskretion, denn wirksame Hilfe kann nur geleistet werden, wenn Anonymität und Würde des Hilfsbedürftigen gewahrt bleiben.

Webseite Kinderbrücke Allgäu

Wir hoffen, dass dir unsere Informationen zu den Zuschussmöglichkeiten für unsere Tanzkurse weitergeholfen haben. Solltest du noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Unser Team ist bereit, dich bei der Antragstellung zu unterstützen und dir persönlich weiterzuhelfen.

Zögere nicht, uns zu kontaktieren – gemeinsam finden wir die beste Lösung, damit dein Kind mit Freude und Begeisterung am Tanzen teilnehmen kann!